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Google entgeht Zerschlagung: US-Richter lehnt Aufspaltung des Werbegeschäfts ab
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Google entgeht Zerschlagung: US-Richter lehnt Aufspaltung des Werbegeschäfts ab

Von Redaktion aktie.com

Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Kernaussagen

  • Am 2. September 2026 lehnte Bundesrichterin Leonie Brinkema den Antrag des US-Justizministeriums ab, Alphabet zum Zwangsverkauf der Werbebörse AdX zu verpflichten
  • Das Adtech-Geschäft erzielte im Jahr vor der Entscheidung rund 30 Milliarden US-Dollar Umsatz, macht aber weniger als ein Prozent des Alphabet-Gewinns aus
  • Bereits 2025 hatte dasselbe Gericht ein illegales Monopol Googles auf dem Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen festgestellt
  • Dies ist der dritte gescheiterte Versuch US-amerikanischer Kartellbehörden, einen Big-Tech-Konzern durch Zerschlagung von Kernelementen zu entflechten
  • Das Gericht lehnte auch die Forderung der Regierung ab, den Quellcode für die Werbeauktionen offenzulegen
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Eine US-Bundesrichterin lehnte am 2. September 2026 den Antrag des US-Justizministeriums ab, die Google-Muttergesellschaft Alphabet Inc. zum Zwangsverkauf ihrer Anzeigenbörse AdX zu verpflichten. Richterin Leonie Brinkema entschied am Gericht in Alexandria, Virginia, gegen die geforderte Zerschlagung des Werbegeschäfts.

Dies markiert bereits den dritten gescheiterten Versuch US-amerikanischer Kartellbehörden, einen Big-Tech-Konzern über eine Zerschlagung von Kernelementen zu entflechten. Das US-Justizministerium prüfte nach der Entscheidung weitere rechtliche Schritte, die Entscheidung gilt als Schlappe für die US-Regierung.

Monopolstellung bestätigt, Zerschlagung dennoch abgelehnt

Das Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Bereits 2025 urteilte dieselbe Richterin, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen betrieben hatte. Der US-Internetkonzern hatte Werbetreibende gezwungen, seine Börse AdX zu nutzen. Das Gericht bestätigte Googles Monopolstellung bei Publisher-Tools und in der Vermittlungstechnik.

Trotz dieser Feststellung entschied das Gericht nun gegen den vom Justizministerium geforderten Zwangsverkauf. Richterin Brinkema äußerte während des Prozesses erhebliche praktische Bedenken: Eine Zerschlagung würde Jahre dauern, da Google gegen ein solches Urteil Berufung einlegen würde. Zudem blieb unklar, wer die Werbebörse künftig erwerben und betreiben würde. Google argumentierte, ein Zwangsverkauf von AdX wäre technisch schwierig und würde zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen.

Verhaltensauflagen statt Aufspaltung

Statt einer Zerschlagung verlangt das Gericht Anpassungen im Geschäftsgebaren, um Konkurrenten faire Chancen einzuräumen. Die genauen Details der Auflagen waren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch unter Verschluss. Beiden Parteien wurde eine Frist von bis zu 14 Tagen eingeräumt, vertrauliche Informationen für die spätere öffentliche Fassung der Urteilsbegründung zu schwärzen.

Das Gericht lehnte auch die Forderung der Regierung ab, den Quellcode für die Werbeauktionen offenzulegen. Google bot stattdessen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an.

Wirtschaftliche Bedeutung des Werbegeschäfts für Alphabet

Das Adtech-Geschäft – die technische Infrastruktur für automatisierte Werbevermittlung – spülte im Jahr vor der Entscheidung rund 30 Milliarden US-Dollar in die Kassen von Alphabet, macht aber schätzungsweise weniger als ein Prozent des Gewinns aus. Googles strategischer Fokus liegt ohnehin längst auf KI-gestützten Suchfunktionen und eigenen Werbeformaten.

Das Unternehmen zeigte sich erfreut über das Urteil und beschrieb es als erhebliche Entlastung.

Parallele zum Suchmaschinen-Kartellverfahren

Die Entscheidung weist Parallelen zu einem früheren Google-Kartellverfahren auf: Im November 2025 attestierte ein US-Gericht Google eine Monopolstellung bei der Suche, lehnte eine Zerschlagung aber ebenfalls als überzogen ab. Stattdessen verhängte das Gericht Verhaltensauflagen. Analysten hatten daraufhin bereits deutlich geringere Chancen gesehen, dass Richterin Brinkema eine Aufspaltung des Werbegeschäfts anordnet – eine Einschätzung, die sich nun bestätigte.

Weitere Unternehmensteile von Alphabet bleiben ebenfalls unangetastet: Laut Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2026 muss der Konzern weder den Browser Chrome noch das Betriebssystem Android verkaufen, obwohl ihm auferlegt wurde, Daten mit Konkurrenten zu teilen.

Einordnung: Grenzen kartellrechtlicher Zerschlagung

Die Entscheidung vom 2. September 2026 zeigt die praktischen Grenzen kartellrechtlicher Eingriffe in die Struktur großer Technologiekonzerne. Während US-Kartellbehörden in den vergangenen Jahren verstärkt gegen mutmaßliche Monopolstellungen von Big-Tech-Unternehmen vorgingen, gelang es bislang nicht, eine strukturelle Aufspaltung durchzusetzen.

Die Gerichte favorisieren stattdessen Verhaltensauflagen, die Wettbewerb ermöglichen sollen, ohne die Unternehmensstruktur anzutasten. Ob diese Auflagen ausreichen, um die vom Gericht festgestellte Monopolstellung Googles auf dem Werbemarkt aufzubrechen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Quellen

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