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Freistellungsauftrag optimieren: So sichern Sie Ihren Sparerpauschbetrag ab
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Freistellungsauftrag optimieren: So sichern Sie Ihren Sparerpauschbetrag ab

Von Redaktion aktie.com

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Freistellungsauftrag optimieren: So sichern Sie Ihren Sparerpauschbetrag ab

Ein Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2.000 Euro (zusammen veranlagte Paare) von der Abgeltungsteuer frei. Wer den Freistellungsauftrag optimieren will, verteilt diesen Freibetrag gezielt dorthin, wo die höchsten Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen. Ohne Auftrag behält die Bank 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag ein und führt den Betrag ans Finanzamt ab.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist ein Antrag an ein deutsches Kreditinstitut, Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu stellen. Die rechtliche Grundlage bildet der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG, häufig auch Sparerfreibetrag genannt. Erteilen Sie keinen Auftrag, zieht Ihre Bank automatisch die Kapitalertragsteuer ab.

Welche Einkünfte fallen darunter?

Zu den freistellbaren Einkünften zählen Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen von Fonds und ETFs sowie realisierte Kursgewinne. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs wird über den Freistellungsauftrag abgedeckt.

Der Sparerpauschbetrag im Detail

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein höherer Sparerpauschbetrag. Aus 801 Euro wurden 1.000 Euro für Alleinstehende, aus 1.602 Euro wurden 2.000 Euro für Verheiratete. Diese Werte gelten unverändert im Jahr 2026.

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

Innerhalb Ihres Freibetrags zahlt die Bank Ihre Erträge ungeschmälert aus. Erst oberhalb greift die Abgeltungsteuer. Die Bank meldet die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge über Ihre Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern.

Höhe der Abgeltungssteuer

Oberhalb des Freibetrags fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an, effektiv also 26,375 Prozent. Bei Kirchenmitgliedern reduziert sich die Steuerlast leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird.

Warum die Steuer-ID Pflicht ist

Ohne Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer kann die Bank den Auftrag nicht berücksichtigen. Die Steueridentifikationsnummer ist seit 2011 verpflichtend. Fehlt sie, muss das Kreditinstitut den Steuerabzug vornehmen, obwohl ein Auftrag vorliegt.

So erteilen Sie den Freistellungsauftrag

Die meisten Kreditinstitute stellen ein Formular im OnlineBanking bereit. Sie geben den gewünschten Betrag ein, bestätigen Ihre Steueridentifikationsnummer und legen die Laufzeit fest. Der Auftrag lässt sich befristet oder unbefristet, also bis auf Widerruf, erteilen.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Ihre gültige Steuer-ID beider Kontoinhaber bei gemeinsamer Anlage
  • Den freizustellenden Betrag pro Institut
  • Angaben zur Kirchensteuerpflicht für die korrekte Besteuerung

Nach dem Absenden gilt die Freistellung meist rückwirkend zum Jahresbeginn, sofern der Auftrag im laufenden Jahr erteilt wird.

Freistellungsauftrag bei mehreren Banken verteilen

Wer sein Geldvermögen auf mehrere Konten und Depots verteilt, muss den Freibetrag strategisch aufteilen. Ein Freistellungsauftrag mehrere Banken ist ausdrücklich erlaubt: Sie dürfen den Sparerpauschbetrag auf beliebig viele Institute splitten.

Die entscheidende Regel bei der Aufteilung

Die Summe aller erteilten Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Wer 700 Euro bei der Direktbank und 300 Euro bei der Sparkasse hinterlegt, hat den Freibetrag von 1.000 Euro vollständig ausgeschöpft. Diese Regel überwacht das Bundesamt für Finanzen zentral.

Wie Sie den Freistellungsauftrag richtig verteilen

Legen Sie den Freibetrag dorthin, wo die höchsten Erträge zu erwarten sind. Ein Tagesgeldkonto mit hohen Zinserträgen oder ein Depot mit Dividendenaktien verdient einen größeren Anteil als ein selten genutztes Zweitkonto. Eine praktische Aufteilung für 1.000 Euro sieht so aus:

  • ETF-Depot mit Dividenden und Ausschüttungen: 600 Euro
  • Tagesgeld mit laufenden Zinsen: 250 Euro
  • Fondssparplan: 150 Euro

So verhindern Sie, dass Erträge unnötig versteuert werden, während anderswo Freibetrag ungenutzt bleibt.

Sparerpauschbetrag verteilen und das Depot steuerlich ausrichten

Beim Sparerpauschbetrag verteilen geht es darum, den ganzen Freibetrag arbeiten zu lassen. Die Steueroptimierung Depot beginnt mit einer ehrlichen Schätzung Ihrer erwarteten Kapitalerträge pro Anlage.

Erträge realistisch schätzen

Rechnen Sie durch, welche Zinsen Ihr Festgeld über die Laufzeit abwirft und welche Dividenden Ihre Aktien liefern. Auf dieser Basis planen Sie die Aufteilung. Ändert sich Ihre Geldanlage, passen Sie den Auftrag an.

Übersicht behalten

Führen Sie eine Liste aller erteilten Freistellungsaufträge. Diese Übersicht schützt Sie davor, den Überblick zu verlieren und versehentlich mehr als den zulässigen Betrag zu verteilen. Ein kurzer Blick auf die Jahressteuerbescheinigung jeder Bank zeigt, wie viel Freibetrag tatsächlich genutzt wurde.

Freistellungsauftrag optimieren vor Jahresende

Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag verfällt am Jahresende. Er lässt sich nicht ins Folgejahr übertragen. Deshalb lohnt eine jährliche Prüfung, idealerweise im November oder Dezember.

Ungenutzten Freibetrag ausschöpfen

Bleibt Freibetrag übrig, können Sie gezielt Kursgewinne realisieren. Verkaufen Sie Aktien oder ETFs mit Gewinn und kaufen Sie sie mit zeitlichem Abstand zurück. So nutzen Sie den Freibetrag, ohne Ihre Anlage grundsätzlich zu verändern. Achten Sie auf Transaktionskosten und einen ausreichenden Abstand beim Rückkauf.

Letzter Stichtag im Jahr

Änderungen sind während des Jahres beliebig oft möglich, in der Regel aber nicht rückwirkend. Der letzte Bankarbeitstag, oft der 28. oder 29. Dezember, ist meist der finale Termin, um noch Wirkung für das laufende Jahr zu erzielen.

Kann ich den Freistellungsauftrag online ändern oder widerrufen?

Ja. Über das OnlineBanking passen Sie den Betrag jederzeit im laufenden Jahr an oder widerrufen den Auftrag vollständig. Ein Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Änderung, nicht für bereits abgerechnete Erträge.

Wie hoch sollte man den Betrag einstellen?

Setzen Sie den Betrag so, dass er Ihre erwarteten Kapitalerträge am jeweiligen Institut deckt, ohne den Gesamtrahmen zu sprengen. Zu niedrig eingestellt, verschenken Sie Freibetrag. Zu hoch verteilt, riskieren Sie eine Überschreitung.

Freistellungsauftrag überschritten: Was passiert dann?

Melden mehrere Banken zusammen mehr freigestellte Kapitalerträge, als Ihr Sparerpauschbetrag zulässt, fällt die Überschreitung beim Bundeszentralamt für Steuern auf. Der § 45d EStG verpflichtet die Kreditinstitute zu dieser Meldung.

Korrektur über die Steuererklärung

Zu viel steuerfrei gestellte Gewinne holen Sie über die Einkommensteuererklärung nach. Das Finanzamt fordert die zu Unrecht nicht gezahlte Abgeltungsteuer nach. Wer umgekehrt zu viel Steuern gezahlt hat, weil ein Auftrag fehlte, holt sich das Geld über die Anlage KAP zurück.

Keinen Freistellungsauftrag erteilt: die Folgen

Etwa 16 Prozent der Sparer in Deutschland, also jeder Sechste, erteilen laut einer von n-tv zitierten Auswertung gar keinen Freistellungsauftrag. Sie verschenken damit bares Geld, weil die Bank automatisch Kapitalertragsteuer abführt.

Geld zurückholen

Haben Sie in Vorjahren zu viel gezahlt, holen Sie die Abgeltungssteuer über die Anlage KAP Ihrer Steuererklärung zurück. Die maximale jährliche Ersparnis liegt bei rund 263,75 Euro pro Person und bei etwa 527,50 Euro für Ehepaare.

Kann ein Freistellungsauftrag rückwirkend geändert werden?

Für das laufende Jahr gilt eine im Januar erteilte Freistellung meist rückwirkend zum Jahresbeginn. Ein bereits abgeschlossenes Vorjahr lässt sich über den Auftrag jedoch nicht mehr korrigieren.

Lässt sich der Auftrag für das vergangene Jahr erteilen?

Nein. Rückwirkend für ein vergangenes Jahr ist kein Auftrag mehr möglich. Der einzige Weg zur nachträglichen Erstattung führt über die Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP.

Freistellungsauftrag für Kinder erteilen

Auch Kinder mit eigenem Depot oder Tagesgeld haben Anspruch auf den vollen Sparerpauschbetrag. Erteilen Sie den Auftrag im Namen des Kindes mit dessen Steuer-Identifikationsnummer.

Grenze zur Familienversicherung beachten

Ab etwa 5.460 Euro Kapitalerträgen kann die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet sein. Prüfen Sie diese Grenze bei größerem Kapitalvermögen des Kindes sorgfältig.

Nichtveranlagungsbescheinigung statt Freistellungsauftrag

Für Personen mit sehr geringem Einkommen kann eine NV-Bescheinigung sinnvoller sein als der Freistellungsauftrag. Sie stellt Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinaus frei.

Wann sich die NV-Bescheinigung lohnt

Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Stand 2026), beantragen Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. Kinder, Studenten und Rentner mit niedrigen Einnahmen profitieren, weil die Erträge komplett ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Günstigerprüfung: Wenn Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt

Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, beantragen Sie über die Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt versteuert Ihre Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren individuellen Satz statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer.

Freistellungsauftrag bei mehreren Kreditinstituten: Sonderfälle

Nicht jeder Anbieter akzeptiert einen Freistellungsauftrag. Broker ohne deutschen Sitz führen keine Freistellung durch, hier geben Sie die Erträge selbst in der Steuererklärung an.

Thesaurierende ETFs und Vorabpauschale

Bei thesaurierenden ETFs gibt es keine Ausschüttung, die Steuer entsteht erst beim Verkauf. Jährlich fällt aber die Vorabpauschale an, berechnet aus Basiszins mal Fondswert. Ein bestehender Freistellungsauftrag deckt diese Pauschale mit ab.

Ehepaare und gemeinsamer Freibetrag

Verheiratete erteilen einen gemeinsamen Auftrag über 2.000 Euro, unabhängig davon, wer die Erträge erzielt. Ein Auftrag über 0 Euro kann die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ermöglichen, etwa wenn Kursverluste des einen Partners mit Gewinnen des anderen verrechnet werden.

Freistellungsauftrag berechnen: eine einfache Vorgehensweise

Für die Finanzen im Griff bewährt sich ein dreistufiges Vorgehen. Es sorgt dafür, dass kein Freibetrag verfällt und keine Überschreitung entsteht.

  1. Alle Depots und Konten auflisten und die erwarteten Kapitalerträge je Anlage schätzen.
  2. Den Sparerpauschbetrag anteilig zuweisen, größere Beträge auf ertragsstarke Institute.
  3. Am Jahresende die Ausschöpfung prüfen und bei Bedarf umschichten oder Gewinne realisieren.

Diese kurze Übersicht ersetzt keine Steuerberatung, gibt aber in der Praxis eine verlässliche Orientierung.

Häufige Fehler bei der Steueroptimierung im Depot

Viele Anleger richten den Auftrag einmal ein und passen ihn nie an, obwohl sich Konten und Erträge längst verändert haben. Andere hinterlegen den kompletten Freibetrag bei der Hausbank, während beim Broker hohe Gewinne unversteuert bleiben.

Diese Punkte lohnen einen regelmäßigen Blick

  • Veraltete Beträge, die nicht mehr zur aktuellen Anlage passen
  • Fehlende Steuer-ID, die den gesamten Auftrag wirkungslos macht
  • Übersehene Zinserträge auf einem neu eröffneten Tagesgeldkonto
  • Doppelte Verteilung ohne Übersicht über die Gesamtsumme

Freistellungsauftrag optimieren: die wichtigsten Kennzahlen

Zur Einordnung die zentralen Werte für 2026 im Überblick:

  • Sparerpauschbetrag Alleinstehende: 1.000 Euro pro Jahr
  • Sparerpauschbetrag Paare: 2.000 Euro pro Jahr
  • Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
  • Effektive Belastung: rund 26,375 Prozent oberhalb des Freibetrags
  • Maximale Ersparnis: bis zu 263,75 Euro je Person

Wer diese Zahlen kennt und den Sparerfreibetrag konsequent nutzt, holt aus dem eigenen Kapitalvermögen das Maximum an steuerfreien Einnahmen heraus. Ein sauber gepflegter Freistellungsauftrag über alle Kreditinstitute hinweg ist dafür das einfachste Werkzeug.

Kurz zusammengefasst für Ihre Praxis

Prüfen Sie einmal jährlich, ob Ihr Freibetrag dorthin fließt, wo Zinsen und Dividenden am höchsten sind. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest und passen Sie den Auftrag bei jeder größeren Änderung Ihrer Geldanlage an. So bleiben Ihre Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag zuverlässig steuerfrei, und das Finanzamt sieht nur, was übrig bleibt.

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