
Google gewinnt Kartellstreit: US-Richter lehnt Zerschlagung des Werbegeschäfts ab
Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.
Kernaussagen
- US-Bundesrichterin Leonie M. Brinkema lehnte am 2. September 2026 den Antrag des Justizministeriums ab, Google zur Veräußerung seines Werbegeschäfts zu zwingen, mit der Begründung, die Forderungen würden die ursprünglichen Gerichtsfeststellungen übersteigen.
- Das Gericht wies drei zentrale Forderungen des DOJ zurück: die Veräußerung von AdX (Googles Werbebörse), die Open-Source-Veröffentlichung der DFP-Auktionslogik und eine bedingte Veräußerung von DFP Remainder.
- Richterin Brinkema hatte 2025 festgestellt, dass Google rechtswidrig zwei Märkte im Bereich der Open-Web-Display-Werbetechnologie monopolisiert und AdX unzulässig mit seinem Publisher-Ad-Server gebündelt hatte.
- Das Gericht ordnete an, dass Justizministerium und Google innerhalb von 30 Tagen nach dem 2. September 2026 gemeinsam ein abschließendes Urteil mit konkreten operativen Änderungen vorschlagen müssen.
US-Bundesrichterin Leonie M. Brinkema vom Bundesgericht für den Eastern District of Virginia lehnte am 2. September 2026 den Antrag des US-Justizministeriums ab, Google zur Veräußerung seines Werbegeschäfts zu zwingen. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die vom Justizministerium vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen "weit über den Umfang der ursprünglichen Feststellungen des Gerichts hinausgehen".
Drei zentrale Forderungen des Justizministeriums abgelehnt
Das Gericht wies drei wesentliche Sanktionen zurück, die das Justizministerium (DOJ) gefordert hatte:
- Die Veräußerung von AdX, Googles Werbebörse
- Die Open-Source-Veröffentlichung der finalen Auktionslogik von DFP (DoubleClick for Publishers)
- Eine bedingte Veräußerung von DFP Remainder
AdX ist Googles zentrale Werbebörse, die Werbetreibende und Publisher zusammenbringt. DFP bezeichnet den Ad-Server, der Publishern hilft, ihre Werbeflächen zu verwalten und Auktionen durchzuführen. Die Ablehnung dieser Forderungen bedeutet, dass Google seine integrierte Infrastruktur im Werbegeschäft behalten kann.
Kartellrechtliche Verstöße bleiben bestehen
Die Entscheidung vom 2. September 2026 ändert nichts an den rechtskräftigen Kartellverstößen, die Richterin Brinkema bereits 2025 festgestellt hatte. Damals befand das Gericht, Google habe rechtswidrig zwei Märkte im Bereich der Open-Web-Display-Werbetechnologie monopolisiert und seinen Publisher-Ad-Server unzulässig mit seiner Werbebörse AdX gebündelt. Konkret stellte das Gericht fest, dass Google durch die Kopplung von AdX an sein Server-Geschäft gegen Kartellrecht verstoßen habe.
Das Verfahren selbst dauert bereits mehr als drei Jahre – es begann um 2023 oder früher und stellt einen der wichtigsten Kartellprozesse gegen Big-Tech-Konzerne in den USA dar.
Operational changes angeordnet – Details noch offen
Obwohl Richterin Brinkema die Zerschlagung ablehnte, ordnete sie dennoch Änderungen an Googles Geschäftspraktiken im Werbegeschäft an. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahmen wurde in der Entscheidung vom 2. September 2026 nicht öffentlich gemacht – das Urteil enthält laut Quellen geschwärzte Passagen.
Die Richterin ordnete an, dass sowohl das Justizministerium als auch Google innerhalb von 30 Tagen nach dem 2. September 2026 gemeinsam ein abschließendes Urteil vorschlagen müssen. Dieser ungewöhnliche Schritt bedeutet, dass beide Parteien sich auf konkrete Änderungen einigen sollen, die den festgestellten Kartellverstößen Rechnung tragen, ohne das Geschäft zu zerschlagen.
Branchenverband begrüßt Entscheidung
Die Computer & Communications Industry Association (CCIA), ein Branchenverband der Tech-Industrie, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. CCIA-Präsident Matt Schruers erklärte: "Das Gericht hat zu Recht die vorgeschlagene Zerschlagung von Googles Ad-Tech-Geschäft abgelehnt, die weit über die ursprünglichen Feststellungen des Richters im Fall hinausgegangen wäre. Digitale Werbung ist äußerst wettbewerbsintensiv, und diese Entscheidung bestätigt, dass Kartellrechtsmittel eng auf die Behebung spezifischer identifizierter Schäden zugeschnitten sein sollten."
Die CCIA verwies darauf, dass sie in der Vergangenheit in Kartellverfahren gegen IBM, AT&T und Microsoft auf Seiten des Justizministeriums gestanden habe, in diesem Fall aber die Ablehnung der Zerschlagung unterstütze.
Bedeutung für Googles Werbegeschäft
Die Entscheidung sichert Google die Kontrolle über seine integrierte Werbeplattform, die aus Publisher-Tools, Werbebörse und Vermittlungstechnologie besteht. Das Werbegeschäft ist eine zentrale Umsatzsäule des Alphabet-Konzerns, zu dem Google gehört. Die genauen finanziellen Auswirkungen der noch auszuhandelnden operativen Änderungen bleiben abzuwarten.
Das Urteil ist ein Teilerfolg für Google in einem Umfeld zunehmender regulatorischer Prüfung von Tech-Konzernen. Gleichzeitig zeigt die Anordnung von Geschäftsänderungen, dass das Gericht die 2025 festgestellten Kartellverstöße als schwerwiegend einstuft und Korrekturen verlangt.
Quellen
- CCIA’s Response to Court Ruling on Google Ad Tech Remedies in DOJ Antitrust Case
- Google Won’t Have to Break Up Its Ad Tech Business, Court Rules - The New York Times
- Google spared from ad-business breakup, but judge orders changes to how it operates | TechCrunch
- Google Won’t Have To Break Up Its Ad Tech Business, Judge Brinkema Rules | AdExchanger