Alle Artikel
Google Ad-Business: US-Richter lehnt Zerschlagung ab – Was das Urteil für Alphabet-Aktionäre bedeutet
Aktien3 Min. Lesezeit

Google Ad-Business: US-Richter lehnt Zerschlagung ab – Was das Urteil für Alphabet-Aktionäre bedeutet

Von Redaktion aktie.com

Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Kernaussagen

  • US-Richterin Leonie Brinkema lehnte am 2. September 2026 die vom Justizministerium geforderte Zerschlagung von Googles Werbegeschäft ab – Google muss lediglich Geschäftspraktiken anpassen.
  • Das Werbegeschäft mit AdX generierte im vergangenen Jahr rund 30 Milliarden US-Dollar Umsatz für Alphabet, macht aber schätzungsweise weniger als ein Prozent des Gewinns aus.
  • Im August 2024 hatte ein US-Bundesgericht bereits festgestellt, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen errichtet und erhalten habe.
  • Das deutsche Bundeskartellamt stufte Alphabet Ende 2021 als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung ein – Googles Marktanteil bei Suchmaschinen liegt in Deutschland bei über 80 Prozent.
  • Das US-Justizministerium kündigte an, die Gerichtsentscheidung zu prüfen und über weitere rechtliche Schritte nachzudenken.
Artikel anhören
0:00 / 4:01

US-Richterin Leonie Brinkema am Eastern District of Virginia lehnte am 2. September 2026 die vom US-Justizministerium geforderte Zerschlagung von Googles Werbegeschäft ab. Das Gericht entschied, dass Google zwar Änderungen an seinen Geschäftspraktiken vornehmen muss, ein vom Justizministerium geforderter Zwangsverkauf von Unternehmensteilen jedoch nicht erforderlich ist.

Richterspruch verschont Alphabet-Geschäftsmodell

Die Entscheidung fällt milder aus als von vielen Marktteilnehmern befürchtet. Konkret lehnte die Richterin drei zentrale Forderungen der US-Regierung ab:

  • Den Zwangsverkauf der Werbebörse AdX
  • Die Offenlegung des Quellcodes für die Werbeauktionen
  • Andere von der Regierung als „extrem" bezeichnete Maßnahmen

Stattdessen verlangt das Gericht Anpassungen im Geschäftsgebaren, um Konkurrenten faire Chancen einzuräumen. Die genauen Details der Auflagen standen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch unter Verschluss. Beide Parteien erhielten bis zu 14 Tage Zeit, um vertrauliche Informationen für die spätere öffentliche Fassung der Urteilsbegründung zu schwärzen.

Hintergrund: Monopolfeststellung im August 2024

Das aktuelle Urteil ist Teil eines langwierigen Kartellverfahrens, das auf eine Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurückgeht. Im August 2024 hatte das US-Bezirksgericht für den District of Columbia bereits entschieden, dass Google ein Monopol im Bereich Such- und Textwerbung habe.

Eine US-Bundesrichterin stellte damals fest, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen errichtet und erhalten habe. Der Vorwurf lautete, dass der Suchmaschinenbetreiber Werbetreibende zwinge, seine Börse AdX zu nutzen. Insgesamt wurden zwei separate Monopole im Werbegeschäft identifiziert.

Wirtschaftliche Bedeutung des Werbegeschäfts für Alphabet

Das Geschäft mit Werbetechnologien generierte im vergangenen Jahr rund 30 Milliarden US-Dollar Umsatz für Alphabet. Allerdings macht dieser Bereich schätzungsweise weniger als ein Prozent des Gewinns aus. Googles strategischer Fokus liegt mittlerweile auf KI-gestützten Suchfunktionen und eigenen Werbeformaten.

Google argumentierte vor Gericht, dass ein Zwangsverkauf von AdX technisch schwierig wäre und zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen würde. Das Unternehmen bot stattdessen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an – ein Argument, das bei Richterin Brinkema offenbar Gehör fand.

Reaktionen: Google erleichtert, Justizministerium prüft Optionen

Google zeigte sich erfreut über das Urteil und beschrieb es als „erhebliche Entlastung", obwohl das Gericht zuvor Monopolstellungen festgestellt hatte. Das US-Justizministerium kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und über weitere rechtliche Schritte nachzudenken.

Parallele Verfahren in Europa und Deutschland

Neben den US-Verfahren steht Alphabet vor weiteren kartellrechtlichen Herausforderungen. Der Europäische Gerichtshof prüft eine milliardenschwere Android-Kartellstrafe gegen Google. Die EU wirft dem Konzern vor, seine Marktmacht genutzt zu haben, um eigene Dienste wie Chrome zu bevorzugen.

Das deutsche Bundeskartellamt entschied Ende 2021, dass Alphabet/Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt und unterwarf den Konzern damit der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach §19a GWB. In Deutschland beläuft sich Googles Marktanteil bei Suchmaschinen auf über 80 Prozent.

Das Bundeskartellamt führte mehrere Verfahren gegen Alphabet durch, darunter ein im Dezember 2023 abgeschlossenes Verfahren zu Google News Showcase. Google passte daraufhin seine Praktiken an: Die Integration von Showcase in die allgemeine Google-Suche wurde aufgegeben, die Ranking-Relevanz wurde ausgeschlossen, und die Vertragspraxis wurde zugunsten der Verlage geändert.

Einordnung für Alphabet-Aktionäre

Das milde Urteil vom 2. September 2026 verschont Alphabet vor einem operativen Einschnitt. Der Konzern muss zwar Anpassungen vornehmen, behält jedoch sein integriertes Werbegeschäft. Anleger sollten die weitere Entwicklung der noch ausstehenden europäischen Verfahren beobachten, da diese zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen könnten.

Die festgestellten Monopolstellungen bleiben rechtlich bindend – das Urteil betrifft ausschließlich die Frage der Abhilfemaßnahmen. Wie die konkreten Auflagen zur Anpassung der Geschäftspraktiken aussehen und welche Auswirkungen sie auf das operative Geschäft haben werden, bleibt abzuwarten, sobald die vollständige Urteilsbegründung öffentlich wird.

Quellen

Artikel teilen

X LinkedIn
Kommentare (0)

Anmelden, um zu kommentieren.

Das könnte dich auch interessieren

Newsletter abonnieren

Erhalte wöchentlich die wichtigsten Markt-Updates und Analysen direkt in dein Postfach.