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Amazon-Steuer für Online-Händler: UK-Budget könnte 1,5 Mrd. Pfund Einzelhandelsabgabe bringen
Märkte3 Min. Lesezeit

Amazon-Steuer für Online-Händler: UK-Budget könnte 1,5 Mrd. Pfund Einzelhandelsabgabe bringen

Von Redaktion aktie.com

Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Kernaussagen

  • Das britische Finanzministerium plant, die Gewerbesteuer auf große Verteilerlager von Online-Händlern wie Amazon anzuheben, um dem stationären Einzelhandel durch niedrigere Steuersätze zu helfen.
  • Die geplante Steuerreform soll dem britischen Staat Einnahmen von 1,5 Milliarden Pfund bringen und wird im Autumn Budget am 28. Oktober 2026 vorgestellt.
  • Die Zollbefreiung für preiswerte Importe bis 135 Pfund wurde bereits abgeschafft und ist beschlossene Politik, nicht nur ein Vorschlag.
  • Digitale Plattformen wie Amazon, eBay und Etsy müssen seit Januar 2024 Verkäuferdaten an HMRC melden, wenn diese 1.700 Pfund Umsatz oder mindestens 30 Verkäufe pro Jahr erreichen.
  • Amazon hat im Juni 2026 Änderungen an der Umsatzsteuer-Berechnung vorgenommen, die Anpassungen in der Buchhaltung von Online-Händlern erforderlich machen.
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Das britische Finanzministerium plant im Rahmen des Autumn Budget 2026 eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf große Verteilerlager, die von Online-Händlern wie Amazon genutzt werden. Die Maßnahme soll laut einem Bericht von Bloomberg Tax vom 1. November 2024 kleineren Einzelhandelsbetrieben durch niedrigere Steuersätze zugutekommen und könnte dem Staat Einnahmen von 1,5 Milliarden Pfund bringen.

Budget-Rede am 28. Oktober 2026

Kanzler John Healey MP wird das Autumn Budget am Mittwoch, 28. Oktober 2026, vorstellen. Zeitgleich veröffentlicht das Office for Budget Responsibility einen begleitenden Bericht. Der Zeitpunkt fällt rund vier Wochen vor Black Friday, mitten in die Phase, in der Online-Händler bereits Lagerbestände, Werbebudgets und saisonales Personal geplant haben.

Die geplante Steueranhebung auf Lagerhäuser ist Teil einer breiteren Strategie, die Steuerlast zwischen Online-Handel und stationärem Einzelhandel neu zu verteilen. Kleinere Geschäfte in Innenstädten zahlen traditionell höhere Gewerbesteuern pro Quadratmeter als große Logistikzentren außerhalb der Städte, was dem stationären Handel einen strukturellen Nachteil verschafft.

Weitere Steuerreformen für Online-Verkäufer

Neben der Lagersteuer stehen weitere Änderungen an. Die Zollbefreiung für preiswerte Importe bis 135 Pfund wurde bereits abgeschafft – dies ist beschlossene Politik und kein Vorschlag mehr. Die Regelung betraf vor allem günstige Waren aus dem Ausland, die bislang ohne Zollabgaben ins Land kamen.

Das Finanzministerium plant zudem eine Konsultation zur Mehrwertsteuerliabilität bei Marketplace-Verkäufen durch UK-Unternehmen. Diese Reform wird die Auszahlungen an Verkäufer potenziell verändern, Details stehen jedoch noch aus.

Datenmeldepflichten bereits in Kraft

Seit 1. Januar 2024 müssen digitale Plattformen wie eBay, Etsy, Vinted, Amazon und Airbnb Verkäuferdaten an die britische Steuerbehörde HMRC melden. Die Meldepflicht greift, wenn Verkäufer einen Umsatz von rund 1.700 Pfund (circa 2.000 Euro) oder mindestens 30 Verkäufe in einem Kalenderjahr erreichen. Daten für 2025 wurden bis 31. Januar 2026 an HMRC übermittelt, Verkäufer erhielten eine Kopie zugesandt.

Die Maßnahme zielt darauf ab, Steuerhinterziehung im Online-Handel zu erschweren. HMRC kann nun systematisch prüfen, ob Verkäufer ihre Einkünfte korrekt deklarieren.

Amazon-spezifische Anpassungen

Amazon selbst hat im Juni 2026 Änderungen an der Umsatzsteuer-Berechnung vorgenommen, die Anpassungen in der Buchhaltung von Online-Händlern erforderlich machen. Die Änderungen betreffen die Art und Weise, wie die Plattform Umsatzsteuer auf Transaktionen berechnet und ausweist.

Für Amazon FBA-Verkäufer (Fulfillment by Amazon) – ein Modell, bei dem Amazon Lagerung, Versand und Kundenservice übernimmt – gelten zudem besondere Einkommensteuerpflichten auf alle Gewinne aus dem Online-Handel. Das britische Mehrwertsteuersystem kennt drei Sätze: 20 Prozent Regelsatz, 5 Prozent ermäßigter Satz und 0 Prozent Nullsatz.

Planung für 2027 empfohlen

Steuerberater empfehlen Online-Verkäufern, nicht auf die Budget-Rede zu warten, um das vierte Quartal 2026 zu planen. Die meisten Ratenänderungen gelten vom Beginn des Steuerjahres an, nicht vom Ankündigungstag. Der praktische Fokus sollte auf der Planung für 2027 liegen, da die Budget-Entscheidungen primär das kommende Steuerjahr betreffen.

Für Händler, die über Amazon EFN (European Fulfillment Network) exportieren, können Unklarheiten bezüglich Wertgrenzen und Zollverantwortlichkeiten entstehen. Amazon weist teilweise die steuerliche Verpflichtung des Händlers zurück und erklärt, der Kunde als Einführender trage die Zollverantwortung.

Quellen

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