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Nachhaltige Geldanlage
Märkte31. März 2026· 3 Min. Lesezeit

Nachhaltige Geldanlage

Von Redaktion aktie.com

Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Kernaussagen

  • ["Ende 2024 hielten deutsche Anleger 1.050 Milliarden Euro in nachhaltigen Fonds nach Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung, davon 764 Milliarden Euro in Publikumsfonds.", "80% der Vermögensverwalter erwarten, dass das nachhaltig gemanagte Vermögen in den nächsten zwei Jahren weiter wächst.", "Die ESG-Rating-Verordnung kommt voraussichtlich 2026 zur Anwendung und soll die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten standardisieren.", "Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert verbindlich, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten und verhindert Greenwashing.", "Seit Einführung der BaFin-Regelungen müssen Anlageberater Kunden im Beratungsgespräch zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen."]

Ende 2024 hielten deutsche Anleger 1.050 Milliarden Euro in Fonds gemäss Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung, wie der Fondsverband BVI mitteilt. Damit hat sich nachhaltiges Investieren – auch ESG-Investieren genannt (Environmental, Social, Governance) – vom Randthema zur festen Grösse in der Vermögensplanung entwickelt.

Publikumsfonds dominieren nachhaltiges Anlagevermögen

Von den 1.050 Milliarden Euro entfallen 764 Milliarden Euro auf Publikumsfonds, also knapp drei Viertel des gesamten nachhaltigen Anlagevolumens. Diese Zahlen verdeutlichen, dass nachhaltige Geldanlage längst nicht mehr nur institutionellen Anlegern vorbehalten ist, sondern im Privatkundengeschäft fest verankert ist.

80% der Vermögensverwalter rechnen damit, dass das nachhaltig gemanagte Vermögen in den kommenden zwei Jahren weiter zunimmt. Diese Erwartung basiert auf wachsendem Kundenbedarf und verschärften regulatorischen Vorgaben.

EU-Taxonomie definiert, was nachhaltig ist

Die EU-Taxonomie-Verordnung legt verbindlich fest, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Ein Finanzprodukt kann nur dann als ökologisch-nachhaltig vermarktet werden, wenn es in Aktivitäten investiert, die mindestens eines der sechs Umweltziele der EU erreichen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Gleichzeitig darf das Investment andere Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen und muss soziale Mindeststandards einhalten. Diese klare Definition soll Greenwashing verhindern – also die Praxis, konventionelle Produkte als nachhaltig zu verkaufen, ohne dass dies faktisch zutrifft.

Pflichtabfrage in der Anlageberatung

Seit Einführung der BaFin-Regelungen müssen Berater ihre Kunden im Beratungsgespräch zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Wer sich für ökologisch-nachhaltige Finanzprodukte entscheidet, erhält gezielt Vorschläge, die in Wirtschaftsaktivitäten gemäss EU-Taxonomie investieren.

Diese Pflichtabfrage hat die Sichtbarkeit nachhaltiger Produkte im Beratungsalltag deutlich erhöht. Anleger, die zuvor nicht aktiv nach ESG-Kriterien gefragt hätten, werden nun systematisch auf entsprechende Anlagemöglichkeiten hingewiesen.

ESG-Rating-Verordnung tritt 2026 in Kraft

Mit der ESG-Rating-Verordnung, die voraussichtlich 2026 zur Anwendung kommt, wird die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten weiter standardisiert. Die Verordnung zielt darauf ab, die Qualität und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu verbessern, die für Anleger eine zentrale Orientierungshilfe darstellen.

Bislang bewerten verschiedene Rating-Agenturen dieselben Unternehmen teils unterschiedlich, was die Auswahl für Anleger erschwert. Die neue Verordnung soll Transparenz über Bewertungsmethoden schaffen und Interessenkonflikte bei Rating-Agenturen verhindern.

Nachhaltige Anleihen vor neuem Rekord

Für 2025 erwarteten Marktbeobachter einen neuen Emissionsrekord bei nachhaltigen Anleihen. Diese Entwicklung setzt sich 2026 fort. Nachhaltige Anleihen – darunter Green Bonds, Social Bonds und Sustainability-Linked Bonds – ermöglichen es Anlegern, gezielt Projekte mit ökologischem oder sozialem Nutzen zu finanzieren.

Klimabezogene Anlagestrategien gewinnen dabei an Bedeutung. Sie berücksichtigen Klimarisiken in der Portfoliozusammensetzung und orientieren sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens.

Langfristige Perspektive im Fokus

Der EU-Aktionsplan zur Sustainable Finance verfolgt das Ziel, kurzfristige Unternehmensführung und übertriebenes Kurzzeitdenken auf den Kapitalmärkten zu reduzieren. Stattdessen sollen längerfristige Nachhaltigkeits- und Renditerisiken angemessen in die Bewertung von Anlagen einfliessen.

Dieser Ansatz entspricht dem Grundgedanken nachhaltiger Geldanlage: Unternehmen, die Umwelt- und Sozialrisiken ignorieren, gefährden langfristig ihre Geschäftsgrundlage und damit auch die Rendite ihrer Anleger. Nachhaltige Investments sollen nicht nur ethischen Ansprüchen genügen, sondern auch risikoadjustierte Renditen über längere Zeiträume sichern.

Alternative Anlageformen gewinnen an Bedeutung

Neben klassischen ESG-Fonds rücken 2026 alternative Anlageformen in den Fokus. Photovoltaik-Investments, nachhaltige ETFs und Prozessfinanzierung mit ESG-Kriterien gewinnen an Attraktivität, da klassische Sparprodukte bei stagnierendem Zinsniveau weniger Ertrag versprechen.

Diese Diversifizierung spiegelt die Reife des nachhaltigen Anlagemarktes wider. Anleger suchen zunehmend nach Produkten, die sowohl Renditeerwartungen erfüllen als auch konkrete ökologische oder soziale Wirkung entfalten.

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